Die Energiepreisbremse greift. Bis 1. März mussten Versorger Kunden über deren Verbrauch informieren. Wer die Schreiben nicht verschickt, verstößt gegen das Gesetz, sagen Verbraucherschützer. So wie die Stadtwerke Güstrow.
Die Energiepreisbremse greift. Bis 1. März mussten Versorger Kunden über deren Verbrauch informieren. Wer die Schreiben nicht verschickt, verstößt gegen das Gesetz, sagen Verbraucherschützer. So wie die Stadtwerke Güstrow.