Nach dem Auslaufen der Städtebauförderung: Krakow am See hält an der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung fest
Die staatlich geförderte Stadtsanierung im Luftkurort ist nun auch förmlich Geschichte – eine erfolgreiche, wie Bürgermeister Wolfgang Geistert (SPD-Fraktion) betont. Da keine Städtebaufördermittel mehr fließen, hat die Stadtvertretung die Satzungen über die Festlegung der beiden Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Am Mäkelberg“ aufgehoben. Es gab eine Stimmenthaltung, wohl aus der vagen Hoffnung geboren, dass es unverhofft vielleicht doch noch mal Fördergelder aus diesem Bundesprogramm geben könnte. Allerdings hätte die Stadt nach einer rechtlichen Prüfung keine Wahl gehabt, die Satzungen aufzuheben.
Dass kein Geld mehr fließt, betrifft jedoch nur die Richtung aus Berlin und Schwerin. In Krakow am See werden noch 32 Grundstückseigentümer in der Altstadt und 18 am Mäkelberg für die mit der Stadtsanierung eingehenden Wertsteigerung ihres Objektes zur Kasse gebeten werden. Das wird geschehen, wenn die Abschlussrechnungen vorliegen. Die Wertsteigerung werde durch Gutachter mit einem Vergleich vor und nach der Stadtsanierung ermittelt, erklärt der Bürgermeister. „Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet wird so an den Kosten beteiligt.“ Die meisten, nämlich insgesamt 215 in den beiden Sanierungsgebieten, hätten das bereits getan. Sie hatten das Angebot der Stadt zu einer vorzeitigen freiwilligen Ablösevereinbarung angenommen. Ihr „Lohn“ war ein gesetzlich erlaubter Rabatt gewesen, den ihnen die Stadt eingeräumt hatte. Der Vorteil der Stadt an dieser Regelung: Sie konnte die früher zurückfließenden Mittel für weitere Projekte als Eigenanteil einsetzen und kam damit an weitere Fördergelder. Jetzt werde die Abschlussrechnung selbst noch einiges kosten, dafür würden die noch einzutreibenden Restgelder verwendet werden, so Geistert.
Eine größere Diskussion führten die Stadtvertreter darüber, die Gültigkeit ihrer im Zusammenhang mit der geförderten Stadtsanierung erlassene Erhaltungssatzung für die Stadt insgesamt sowie die Gestaltungssatzung für die nunmehr ehemaligen Sanierungsgebiete nicht aufzuheben. Diese Satzungen regeln solche Dinge wie die erlaubten Gebäudetypen, welchen Spielraum oder Grenzen es bei der Gestaltung der Dächer und Fassaden gibt und anderes. Diese Festsetzungen auch nach Abschluss der Stadtsanierung aufrechtzuerhalten sei aus fachlicher Sicht durchaus sinnvoll, meint das Bau- und Ordnungsamt in einer Stellungnahme.
„Auf diese Satzungen zu verzichten, wäre nicht so gut“, meint auch der Bürgermeister und plädiert dafür, dass weiterhin ein Außenstehender als Rahmenplaner tätig bleibt. Das hat aber Konsequenzen: Dessen Entlohnung, die bisher aus der Städtebauförderung kam, muss künftig die Stadt übernehmen. „Das darf jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger auferlegt werden“, forderte Einzelbewerber Karl-Heinz Kleinpeter schon. Und wollte außerdem anmerken: „Ob die Fenster grün oder blau sind, ist doch egal.“
Was genau das die Stadt kosten wird, wollte Christoph Küsters (Die Linke) gerne vor einem solchen Beschluss wissen. Dies lasse sich nicht so ohne Weiteres bestimmen, entgegnete der Bürgermeister, spricht aber von „nicht so die große Summe“, da es sich künftig ja immer nur um vereinzelte Vorhaben handeln würde, die zu begutachten wären. Und: Ob die Fenster blau oder grün angestrichen werden, sollte für die Baukosten wohl egal sein.