Beitragsfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Tagesstätten und der Tagespflege macht eine Satzungsänderung beim Landkreis notwendig.
Beitragsfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Tagesstätten und der Tagespflege macht eine Satzungsänderung beim Landkreis notwendig.