Bildhauer Wilfried Duwentester legte Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises ein.
Bedeutendes Kulturdenkmal oder wertvolles Biotop? Um diese Frage ging es gestern im Amtsgericht Güstrow, in dem der Bildhauer Wilfried Duwentester aus Görzhausen gegen einen vom Landkreis Rostock verhängten Bußgeldbescheid über 750 Euro klagte. Was war passiert?
Anfang März vergangenen Jahres stellte Roger Hewelt während eines privaten Spaziergangs im Park von Burg Schlitz fest, dass Erlen und Gebüsch an einem Biotop gerodet wurden. Als Verursacher machte er Wilfried Duwentester aus. Pech für den Künstler: Roger Hewelt ist Leiter des Umweltamtes des Landkreises. Er dokumentierte den Fall und erstattete Anzeige. Nach der Anhörung stellte die Behörde den Bußgeldbescheid aus, gegen den Duwentester Einspruch einlegte. So traf man sich gestern vor Gericht.
Liebesinsel „komplett zugewuchert“
In seiner Erwiderung auf die von der Richterin verlesene Begründung des Bescheides kritisierte Duwentester, dass ständig von einem Biotop, aber nicht von der Liebesinsel und einem wichtigen Kulturdenkmal die Rede sei. Die über eine Holzbrücke zu erreichende Liebesinsel, die Graf Schlitz seiner Frau gewidmet haben soll, sei völlig zugewuchert gewesen und habe Sichtachsen in dem mit 36 Denkmalen bestückten Park beeinträchtigt. Nach Rücksprache mit seinem Künstlerkollegen Jim Schütz habe er sich darauf verständigt, dass Handlungsbedarf bestehe. Duwentester gab an, dass er seine Rodungsarbeiten mit Billigung des Geschäftsführers des Schlosshotels ausgeführt habe.
Daran aber schieden sich die Geister. Roger Hewelt und Sachbearbeiter Tim Wagner führten als Zeugen aus, dass vom Schlosshotel kein Auftrag vorgelegen habe. Daraufhin habe die Behörde die Ermittlungen gegen die GmbH eingestellt. Die Richterin hatte auch den Geschäftsführer als Zeugen geladen, aber der hatte sich krank und verhandlungsunfähig gemeldet.
Bußgeld immer individuell
Auf Nachfrage von Duwentesters Verteidiger, Rechtsanwalt Edgar Breitsprecher, erläuterte Wagner, auf welcher Grundlage das Amt die Höhe des Bußgeldbescheides festgelegt habe. „Das wird immer individuell entschieden. Im vorliegenden Fall haben wir die Höhe des Schadens berücksichtigt, aber auch die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers und seine gut gemeinte Absicht, die Sichtachsen wieder freizulegen“, führte der Sachbearbeiter aus. Er fügte hinzu, dass für den Umfang der Ordnungswidrigkeit auch gut die doppelte Summe hätte festgelegt werden können.
Nach der Zeugenbefragung schlug Richterin Hagemann dem Beklagten vor, seinen Einspruch zurückzuziehen. Mit dem Landkreis könnten ja auch Ratenzahlungen zur Begleichung des Bescheides vereinbart werden, riet sie. Die Gegenpartei bestand aber darauf, den Geschäftsführer als Zeugen zu befragen. So vertagte sich das Gericht. Mit einem Urteil wird nun nach der Fortführung der Verhandlung am 8. Juni gerechnet.