Frist zur Abnahme von Wahlwerbung am 18. September abgelaufen
Mit tausenden Plakaten haben die Parteien in den Wochen vor der Landtagswahl um Stimmen geworben – wohlgemerkt: vor der Landtagswahl. Und die war am 4. September. Zwei Wochen nach der Wahl hatten die Parteien und Kandidaten Zeit zum Aufräumen der Wahlplakate. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Frist endete am 18. September. Doch standhaft lächelte auch heute noch Ministerpräsident Erwin Sellering von einem Großplakat an der Auffahrt zur Liebnitzbrücke in Güstrow. „Zweitstimme ist Sellering-Stimme“ steht da zu lesen. Dabei ist der SPD-Mann doch bereits wiedergewählt.
Die fest installierte Großflächen-Werbung gehört zur Güstrower Werbeagentur Wosch, die damit auch für die Abnahme verantwortlich ist. Darauf angesprochen, reagierten die Verantwortlichen heute. „Ich werde gleich einen Kollegen bitten, das Plakat zu überkleben“, so Yvonne Peters von der Werbeagentur. Damit dürfte auch die letzte großflächige Wahlwerbung aus dem Güstrower Stadtbild verschwunden sein.
„Dieses Jahr war es besonders schlimm mit den Wahlplakaten“, sagt Jörg Hemesath, Abteilungsleiter im Ordnungsamt der Stadt Güstrow. Auch nach Ablauf der Frist hätten vielerorts noch kleine Wahlplakate gehangen. „Und zwar von allen Parteien querbeet“, sagt er. „Viele wussten offensichtlich nicht mehr, wo sie überall ihre Plakate aufgehängt hatten.“ Das Ordnungsamt habe dann die Parteien aufgefordert, die Plakate umgehend zu entfernen. Auch Bußgelder wurden angedroht. „Aber die Parteien und einzelnen Kandidaten haben schnell reagiert“, sagt Hemesath. So habe das Ordnungsamt von Zwangsgeldern und der Abnahme durch den Baubetriebshof absehen können. Für fest installierte Werbeaufsteller wie an der Liebnitzbrücke ist das Ordnungsamt hingegen nicht zuständig, nur für mobile Aufsteller sowie kleine Plakate an Laternen.