OVG bestätigt Pflegeheim-Schließung in Krakow am See. Landkreis will „konsequent handeln“.
Der lange Kampf zwischen dem Landkreis Rostock und der Betreiberin des Elisa-Pflegedienstes scheint beendet. Der Landkreis könne die Schließung der umstrittenen Pflegeeinrichtung in Krakow am See jetzt durchsetzen, hieß es gestern aus der Kreisverwaltung. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die Beschwerde der Betreiberin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts dazu zurückgewiesen. „Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar“, unterstreicht Landkreissprecher Michael Fengler.
Der Landkreis sei vom Oberverwaltungsgericht damit in seiner Auffassung bestätigt worden. „Ich freue mich, dass das Gericht unsere Arbeit mit dem Beschluss stützt. Wir handeln im Interesse der betroffenen Pflegebedürftigen und setzen geltendes Recht durch“, erklärte der Ordnungsdezernent des Landkreises, Stephan Meyer, gestern. Nach dem Beschluss des OVG werde der Landkreis jetzt weiter gegen die Betreiberin vorgehen, um die Schließung der Pflegeeinrichtung durchzusetzen. „Die zuletzt gesetzte Frist ist bereits verstrichen. Die Betreiberin ist im Eilverfahren vor Gericht gescheitert und wir werden konsequent handeln“, betonte Meyer. Zuletzt hatte die Betreiberin die Einrichtung umbenannt und entgegen der geltenden Verfügung auch einen neuen Bewohner aufgenommen. „Ein neuer Name ändert nichts, denn auch ein neues Angebot wäre anzuzeigen gewesen. Wegen der Neuaufnahme hat die Heimaufsicht bereits ein weiteres Zwangsgeld von 1000 Euro verhängt“, so Meyer. Das Oberverwaltungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Betreiberin ein Heim betreibe und keine Wohngemeinschaft oder ambulant betreutes Wohnen. Die Einrichtung entspreche zudem nicht dem Gesamtbild einer ambulanten Pflege. Im Beschluss führt das Gericht aus, dass es daran fehle, dass der Träger die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohner schütze. In einem Fall bescheinigt das Gericht der Betreiberin, dass sie die Pflicht, eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde sicherzustellen, verletzt habe.
Die Fachämter des Landkreises würden derzeit beraten, wie die Schließungsverfügung schnell durchgesetzt werden könne. „Maßgabe dabei ist weiterhin ein angemessenes und verhältnismäßiges Vorgehen“, sagt Meyer. „Gegen die Betreiberin sind insgesamt 36 500 Euro Zwangsgelder festgesetzt, die nach dem Beschluss des OVG nun auch durchgesetzt werden können.“