Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Rostock gegen den jetzt 24-jährigen Kevin R. aus Güstrow bestätigt. Es bleibt bei lebenslanger Haft.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Rostock gegen den jetzt 24-jährigen Kevin R. aus Güstrow bestätigt. Es bleibt bei lebenslanger Haft.