Gruppen aus drei Güstrower Kitas sind von der Anordnung des Landkreises Rostock betroffen. Darunter auch das „Kinderland“, für das die Bekanntmachung geändert werden musste.
Gruppen aus drei Güstrower Kitas sind von der Anordnung des Landkreises Rostock betroffen. Darunter auch das „Kinderland“, für das die Bekanntmachung geändert werden musste.