Das am 28. August gefallene Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ehemalige Pflegedienstbetreiberin zieht vor die nächsthöhere Instanz: das Landgericht Rostock.
Das am 28. August gefallene Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ehemalige Pflegedienstbetreiberin zieht vor die nächsthöhere Instanz: das Landgericht Rostock.