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Info-Veranstaltung in Lützow Sein Schicksal selbst bestimmen

Von PETT | 09.05.2017, 05:00 Uhr

Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung – für Notaranwärterin Dr. Eglé Zierau aus Gadebusch ein Muss für Jeden

Gisela Woischwill aus Lützow ist auf alle Eventualitäten, die das Leben in ihrem Alter ganz plötzlich verändern können, bestens vorbereitet: Sie hat eine Vorsorgevollmacht. Und nicht nur das: „Ich habe die auch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So ist das ganz leicht festzustellen, dass ich so etwas habe“, berichtet die 80-Jährige.

Sie nimmt trotzdem an der kostenlosen Informationsveranstaltung von Notaranwärterin Dr. Eglé Zierau aus Gadebusch teil. Die junge Frau ist auf Einladung der Volkssolidaritäts-Ortsgruppe Lützow gekommen, um über die einzelnen Punkte und Unterschiede bei Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung aufzuklären. Eglé Zierau arbeitet im Notarbüro Campe, wird dieses ab dem 1. Juni übernehmen.

„Es ist eminent wichtig, solche entsprechenden Verfügungen zu haben. Denn nur so besteht die Möglichkeit, dass der persönliche Wille von anderen dann auch umgesetzt wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies kundzutun“, verdeutlicht Zierau die Wichtigkeit solcher Dokumente. Dabei komme es auch nicht auf das Alter des Verfassers an. Sobald man volljährig ist und beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, braucht man so eine Verfügung oder Vollmacht. Ansonsten wird vom Gericht jemand bestellt. „In diesem Falle kommen erhebliche Kosten auf den Betroffenen und seine Familie zu: Ein ärztliches Gutachten muss erstellt werden, das alleine schon zwischen 500 und 700 Euro kostet. Und auch die Arbeit des Betreuers wird in Rechnung gestellt“, zählt die Notaranwärterin einige Punkte auf.

Wer welche Vollmacht und Verfügung braucht, ist dabei sehr individuell – u.a. Notare bieten dafür Beratungen an. So braucht nicht unbedingt der eine Patientenverfügung, der das Thema Gesundheit in einer Vorsorgevollmacht an einen Dritten, meist nahen Verwandten übertragen hat. Trotzdem kann aber die Patientenverfügung zusätzlich noch ganz konkret die Vollmacht mit Inhalten ausfüllen. So zum Beispiel, ob künstlich beatmet werden darf oder nicht. Wer keine Person hat, der eine Vorsorgevollmacht übertragen werden kann, sollte sich deshalb zumindest eine Patientenverfügung zulegen und dies dann auch zum Beispiel dem Hausarzt kundtun. „Das heißt aber nicht unbedingt, dass sich die Ärzte dann auch daran halten“, wirft Dr. Horst Westrup ein. Der 88-jährige Rosenower schildert einen Fall, bei dem einer Bekannten nach einer Entzündung ein Bein amputiert wurde und sie danach verstarb. Seiner Meinung nach hätte sie gar nicht mehr operiert werden dürfen. „Es ist sicher in manchen Fällen ein schmaler Grat. Darum sollte jedes Detail in der Patientenverfügung festgelegt sein“, so Zierau. Alle, die keine Vorsorgevollmacht haben, sollten bei der Betreuungsstelle des Amtsgerichts eine Betreuungsverfügung hinterlgen. Nur so kann selbst bestimmt werden, wer notfalls betreut, sonst bestimmt das Gericht.

Formulare gibt es beim Justizministerium oder in der SVZ-Geschäftsstelle Gadebusch.