Bei der Schülerbeförderung in NWM wird mit zweierlei Maß gemessen. So muss ein 12-jähriges Mädchen nach Schulschluss einen Fußmarsch von 11,5 Kilometern zurücklegen, während Mitschüler nach Hause gefahren werden.
Bei der Schülerbeförderung in NWM wird mit zweierlei Maß gemessen. So muss ein 12-jähriges Mädchen nach Schulschluss einen Fußmarsch von 11,5 Kilometern zurücklegen, während Mitschüler nach Hause gefahren werden.