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12-Jährige bei Schülerbeförderung Opfer der Paragrafenreiterei Mutter kämpft für Gleichbehandlung

Von Michael Schmidt | 21.09.2011, 07:07 Uhr

Bei der Schülerbeförderung in NWM wird mit zweierlei Maß gemessen. So muss ein 12-jähriges Mädchen nach Schulschluss einen Fußmarsch von 11,5 Kilometern zurücklegen, während Mitschüler nach Hause gefahren werden.

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