Ehemaliger Selmsdorfer Kicker steht in Wismar vor dem Amtsrichter
Wegen fehlenden Unterhaltszahlungen, möglichen Diebstahls und Fahrens ohne versichertes Fahrzeug steht derzeit ein 28-jähriger Schönberger vor dem Amtsgericht Wismar.
Vor einigen Wochen war der Hobbyfußballer in der Halbzeitpause eines Spieles des Selmsdorfer SV von Zivilbeamten festgenommen worden, da er sich seiner Verantwortung bisher entzogen hatte. Nach einem wenige Tage währenden Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Bützow stellte er sich nun dem Richter vor. Doch nachdem über die Feiertage viele der neun geladenen Zeugen nicht erschienen und selbst ein im Dienst befindlicher Polizeibeamte nur verspätet den Weg in den Gerichtssaal fand, musste ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden. Mitte Januar steht der 28-Jährige erneut vor Gericht.
Der äußerte sich in der zweieinhalbstündigen und mit vielen Unterbrechungen versehenen Verhandlung nicht ein einziges Mal persönlich, sondern überließ das seinem Pflichtverteidiger.
So stand zunächst der Verwurf mehrfachen Führens eines nicht versicherten Personenkraftwagens im Raum, an den sich der 2011 beteiligte Polizeibeamte allerdings nicht mehr erinnern konnte. In der Nähe der Ortschaft Wahrsow war der 28-Jährige kontrolliert worden, konnte allerdings keinen Fahrzeugschein vorlegen. Das ergaben zumindest die angeforderten und vom Beamten bestätigten Papiere. An den Angeklagten selbst konnte sich der Polizeibeamte nicht erinnern. Im zweiten Straftatbestand standen die seit sieben Jahren ausstehenden Unterhaltszahlungen für seinen siebenjährigen Sohn.
Die 31-jährige Mutter bestätigte, dass der Vater keinen Umgang mit seinem Sprößling habe, und bis auf zwei Pfändungen nie Geld angekommen sein. Wieviel Geld zumindest zeitweise hätte gezahlt werden können, zeigte eine aus der Region Kastorf kommende Unternehmerin, bei der der Angeklagte 2011 für nur einen Monat gearbeitet hatte. Doch obwohl ihm seine Kollegen eine fleißige und gute Arbeit bescheinigten und eine Daueranstellung in Aussicht gestanden hätte, meldete sich der 28-Jährige unter fadenscheinigen Gründen nach nur vier Wochen ab und kam anschließend auch nicht wieder zur Arbeit. „Er erklärte, er müsse sich um die Familie kümmern, da seine Schwester schwer verunglückt wäre“, erklärte die Unternehmerin. Telefonate mit der Familie des Angeklagten hätten das zwar nicht bestätigt, doch ein Wiedersehen gab es trotz guter Arbeitsleistungen in der Firma nicht.
Wie die Strafe des in drei verschiedenen Fällen Angeklagten nun aussehen soll, wird frühestens in zwei Wochen feststehen, wenn erneut sechs Zeugen in das Amtsgericht Wismar geladen sind.