DFB droht Hansa mit einem Geisterspiel
Frankfurt/Main | Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock in einem schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens, sowie wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro belegt. Dabei geht es um das Zünden von bengalischen Feuern im Rostocker Zuschauerblock vor oder während der Meisterschaftsspiele der 3. Liga in Erfurt, Babelsberg und Jena. Zudem wurden beim Duell Hansa gegen Braunschweig im Gästeblock ein Nebeltopf, ein bengalisches Feuer, zwei Kanonenschläge und eine Rauchbombe gezündet. Aus dem Rostocker Fanbereich flog eine Rakete in Richtung der Braunschweiger Anhänger.
Das DFB-Sportgericht weist Hansa ausdrücklich darauf hin, dass der Verein bei einem erneuten gravierenden Vorfall mit einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen hat. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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