Wird auf städtischem Grund und Boden in Bützow eine Flüchtlingsunterkunft gebaut oder nicht? Die Antwort sollen die Bürger geben. Die Stadtvertreter entscheiden sich mehrheitlich für die Durchführung eines Bürgerentscheids. Ein Termin steht bereits.
Bützower Einwohner ab 16 Jahren werden am Sonntag, 12. November, an die Wahlurne gerufen. Sie sollen dann entscheiden, ob „in Eigentum der Stadt Bützow stehende Grundstücke und Objekte zwecks Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Rostock verpachtet oder verkauft werden sollen“. Auch per Briefwahl können sich die wahlberechtigten Bürger an der Abstimmung beteiligen.
Pläne zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Bützow der Stadt lange nicht bekannt
Im Januar wurde durch einen Beitrag unserer Redaktion bekannt, dass der Landkreis Rostock den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Bützow plant. Das ging aus dem Entwurf des Haushaltes des Landkreises hervor. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass dafür die kreiseigene Liegenschaft in der Dr.-Winckler-Straße in unmittelbarer Nähe von drei Schulen und einem Wohngebiet ins Auge gefasst werde. In Bützow sorgte das für Verärgerung, denn weder die Verwaltung, noch die Stadtpolitik waren davon vorher unterrichtet worden.
Seit dem fanden viele Gespräche zwischen Landkreis und Stadt statt. Denn für die Vorgehensweise und vor allem die Standortwahl gab es in Bützow wenig Verständnis. Auf der Stadtvertretersitzung am Montagabend ging es deshalb um die weitere Vorgehensweise zur Thematik Gemeinschaftsunterkunft in Bützow. In der Vorwoche war dazu schon in den drei Fachausschüssen beraten worden.
Nun also sollten die Stadtvertreter ihr Votum abgeben. Wie schon zur Sitzung des Sozialausschusses kamen wieder etwa 300 Einwohner, die die Sitzung mitverfolgen wollten. 50 von ihnen fanden im Rathaussaal Platz, weitere 250 verfolgten die Beratung vor dem Rathaus. Mit entsprechender Technik wurden die Redebeiträge übertragen.
Bützower zum Bürgerentscheid aufgerufen
Am Ende einer sehr emotional geführten Diskussion, bei der mit Steven Hahs auch ein Vertreter der Bützower Einwohner Rederecht bekam, stellte Frank Schröder im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung grundlegend zu ändern. Zuvor hatte Einzelbewerber Wolfgang Wehrmann bereits ebenfalls einen gleichlautenden Antrag gestellt, ohne einen konkreten Vorschlag.
Den hatte Frank Schröder vorbereitet und lautete: Die Stadtvertretung Bützow beschließt, zeitnah einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen: Sind Sie dafür, dass in Eigentum der Stadt Bützow stehende Grundstücke und Objekte zwecks Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, z. B. Containerdörfer zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Rostock verpachtet oder verkauft werden sollen?
Nach einer kurzen Beratungspause kam es zur Abstimmung. Elf Stadtvertreter stimmten für den Antrag. Es gab sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Die Ja- und Nein-Stimmen verteilten sich auf fast alle Fraktionen.
Bürgermeister Christian Grüschow hatte vor der Abstimmung noch einmal zu bedenken gegeben, dass der Ausgang eines Bürgerentscheids nicht verhindern könne, dass eine Gemeinschaftsunterkunft in Bützow gebaut werde. Ein mögliches Nein beziehe sich lediglich darauf, dass die Stadt keine eigenen Flächen verpachtet oder verkauft. Ein Nein blockiere aber die Einflussnahme der Stadt.
Landkreis wollte Forderungen der Stadt Bützow mittragen
Genau das wollte die Verwaltung mit ihrem Vorschlag verhindern. Der sah unter anderem eine Bürgerbefragung vor. Dabei hätte es zwei Optionen gegeben. Die erste Option hieß: „Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende durch die Stadt Bützow.“ Dabei setzte Christian Grüschow auf Absprachen mit dem Landkreis. Dazu gehörte unter anderem eine Kapazitätsbegrenzung auf maximal 120 Personen und eine alternative Bauweise. Die Standortsuche hätte bei der Stadt gelegen, unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit, wie es im Beschlussvorschlag hieß.
Die zweite Option hätte gelautet: „Ablehnung des Baus einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende.“ Bei dieser Option kommt das gleiche Ergebnis raus, wie bei einem möglichen Nein beim nun beschlossenen Bürgerentscheid.
Etwa 6500 Einwohner können ihre Stimme abgeben
Nun also ist die Verwaltung gefragt, den Bürgerentscheid vorzubereiten. Stimmberechtigt sind etwa 6500 Einwohner ab 16 Jahren. Mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten müssen ihr Votum abgeben, damit der Entscheid gültig ist, erklärt Gemeindewahlleiter Frank Endjer. Die Wahllokale sind am 12. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet.