Einer Streife des Bundespolizeireviers fiel am 29.
April am Güterbahnhof ein Pkw-Fahrer mit Anhänger auf. Da er nicht als DB-Mitarbeiter zugeordnet werden konnte, wurde er kontrolliert. Auf dem Anhänger hatte der Mann zwei Bahnschwellen. Eine Genehmigung lag nicht vor. Die Beamten belehrten den Mann, dass es sich um Diebstahl handele und gegen ihn nun Ermittlungen eingeleitet würden.