Polizeibeamte stellten am Freitag um 1.51 Uhr fest, dass ein unbekanntes Fahrzeug ein „Vorfahrt gewähren“-Schild zwischen dem Kreisel von B 5 und der Auffahrt zur A 14 umgefahren hat.
Polizeibeamte stellten am Freitag um 1.51 Uhr fest, dass ein unbekanntes Fahrzeug ein „Vorfahrt gewähren“-Schild zwischen dem Kreisel von B 5 und der Auffahrt zur A 14 umgefahren hat.