Das Amtsgericht Schwerin hat Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Mann aus dem Landkreis wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.
Das Amtsgericht Schwerin hat Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Mann aus dem Landkreis wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.