Unterhaltsleistungen können steuerlich abzugsfähig sein. Auch der Gegenwert einer überlassenen, aber gemeinsam gekauften Wohnung kann in der Steuererklärung Berücksichtigung finden.
Unterhaltsleistungen können steuerlich abzugsfähig sein. Auch der Gegenwert einer überlassenen, aber gemeinsam gekauften Wohnung kann in der Steuererklärung Berücksichtigung finden.