300 Euro gab's zum September über den Lohn. Doch dieses Geld ist vor einer Lohnpfändung geschützt. Anders kann die Sache liegen, wenn eine Zwangsvollstreckung ansteht, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.
300 Euro gab's zum September über den Lohn. Doch dieses Geld ist vor einer Lohnpfändung geschützt. Anders kann die Sache liegen, wenn eine Zwangsvollstreckung ansteht, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.