Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.
Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.