
„Alpine“-Symbol als Qualitätssiegel ab 2018
Das Bundesverkehrsministerium verschärft die Regeln für Winterreifen: Vom kommenden Jahr werden neue Reifen nur noch zugelassen, wenn sie in Tests klare Anforderungen erfüllen. Bislang wurden die Eigen-Angaben der Hersteller nicht überprüft. Überdies drohen künftig nicht nur Fahrern Strafen, die bei Schnee und Eis ohne witterungstaugliche Reifen unterwegs sind, sondern auch Haltern, deren Fahrzeuge nicht umgerüstet sind. Sie können dann mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt werden. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an den Bundesrat weitergeleitet, wie unsere Redaktion gestern erfuhr. Ab 2018 sollen die schärferen Regeln in Kraft treten und ein „Alpine“-Symbol als Qualitätssiegel für Winterreifen eingeführt werden. Die Hersteller müssen dann beim Kraftfahrtbundesamt durch Tests nachweisen, dass ihre Winterreifen die Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee erfüllen, bevor sie die Zulassung erhalten. Die derzeit gängigen M+S-Reifen (für Matsch und Schnee) müssen aber nicht gleich ausgetauscht werden, sie dürfen noch bis September 2024 weiter genutzt werden. „Damit niemand seine vielleicht gerade neu angeschafften Winterreifen wieder abmontieren muss, gelten für Verbraucher ausreichend lange Übergangszeiten“, sagte Verkehrsminister Dobrindt gestern im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Winterreifenpflicht wurde 2010 eingeführt. Seitdem müssen bei winterlichen Wetterverhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und gröberem Profil montiert sein. Wer ohne M+Winterreifen angehalten wird, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss ein Bußgeld von 60 Euro berappen. Für Halter wird es mit maximal 75 Euro Bußgeld also teurer als für die Fahrer.
