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Geldeintreiber für die Künstler Wozu ist die Gema da?

Von dpa/zvs | 18.07.2012, 06:46 Uhr

Diskos, Kneipen, sogar Zahnärzte: Wer Musik spielt, muss an die Gema zahlen. Jährlich sammelt sie hunderte Millionen Euro ein. Wie das Geld bei den Songschreibern ankommt:

Es sind vier Buchstaben, die immer wieder für Furore in der Musikszene sorgen: Gema. Das ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Immer wieder steht sie in der Kritik. Viele Konzertveranstalter, Onlineplattformen und Disco-Betreiber verteufeln zu hohe Abgaben, kleine Künstler kritisieren ein unfaires Ausschüttungssystem, das die großen Fische angeblich begünstigt. Doch was genau macht die Gema? Wir haben die Hintergründe über die Geldeintreiber in Sachen Musik zusammengestellt.

Welche Aufgaben hat die Gema?

Die Gema sorgt dafür, dass Songschreiber und Komponisten Geld bekommen, wenn ihre Musik in der Öffentlichkeit gespielt wird. Sie stellt also sicher, dass auch die Menschen hinter den bekannten Sängern und Bands Geld für ihre Arbeit bekommen. Alleine könnten diese ihre Rechte kaum gegenüber Veranstaltern und anderen professionellen Musiknutzern durchsetzen. Sie schließen dafür einen Vertrag mit der Gema ab. Diese treibt dann für sie das Geld ein. Sänger und andere ausübende Musiker werden übrigens nicht von der Gema, sondern von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten.

Pro Jahr lizenziert die Gema etwa 1,5 Millionen Einzelveranstaltungen, die Musik spielen. 2011 nahm sie insgesamt rund 825 Millionen Euro ein und verteilte nach Abzug von Verwaltungs- und Personalkosten knapp 702 Millionen Euro. Davon wurden 313 Millionen Euro direkt an deutsche Gema-Mitglieder ausgeschüttet, 206 Millionen gingen an ausländische Rechteinhaber und etwa 120 Millionen an andere Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort und die GVL, die zum Beispiel Sänger vertritt.

Wer muss Abgaben bezahlen?

Im Grunde alle, die Musik öffentlich abspielen. Dazu gehören Diskothekenbetreiber ebenso wie beispielsweise Einzelhändler. Für private Partys zu Hause oder im Garten erhebt die Gema keine Lizenzkosten. "Privat ist eine Party dann, wenn alle Gäste in einem verwandtschaftlichen oder engen freundschaftlichen Verhältnis zueinander stehen", sagt Gema-Sprecher Peter Hempel. Auch Kitas, die beispielsweise auf ihrem Gelände ein Sommerfest für die Kinder, ihre Eltern und Großeltern veranstalten, müssen kein Geld an die Gema zahlen, wenn sie dabei Musik spielen, sagt Peter Hempel. Vereins- und Betriebsfeste wiederum gelten in der Regel als öffentlich.

Wie hoch sind die Kosten?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem wird berücksichtigt, wo die Musik gespielt werden soll, wie lange und ob es sich um eine einmalige oder mehrmalige Nutzung handelt. Um alle möglichen Arten der Musik-Aufführung zu erfassen, gibt es 137 verschiedene Tarife. Hier einige Beispiele:

Radio- und TV-Sender zahlen pauschal nach ihren Einnahmen und dem Musikanteil im Programm. Eine Pop-Welle mit einem sehr hohen Musikanteil von 80 bis 90 Prozent muss knapp sieben Prozent ihrer Einnahmen an die Gema entrichten. Ein Nachrichtensender mit einem sehr geringen Musikanteil von bis zu 10 Prozent gibt nur 0,8 Prozent der Einnahmen an die Gema ab. Während die kleinsten Radiostationen also nur rund 40 Cent pro Minute Musik bezahlen, kann ein bundesweit gespielter Song in einer TV-Musikshow minütlich bis zu 120 Euro kosten.

Bei Diskotheken richten sich die Tarife nach Fläche und den Veranstaltungstagen im Monat. Außerdem wird zwischen der Wiedergabe von Originaltonträgern und vervielfältigten Tonträgern wie selbstgebrannten CDs und MP3 unterschieden. Eine Disco mit bis zu 100 Quadratmetern und mehr als 16 Veranstaltungstagen im Monat zahlt rund 4500 Euro im Jahr. Bei Veranstaltungen mit Live-Musik richten sich die Gebühren nach Eintrittsgeld und Größe des Raumes. Für Konzert mit 20 Euro Eintritt und 3000 Quadratmetern Fläche würden etwa 1500 Euro fällig.

Einzelhändler wie Friseure, aber auch Ärzte, bei denen sogenannte Hintergrundmusik läuft, bezahlen einen Pauschalbetrag. Der richtet sich nach der Raumgröße und dem Medium. Werden etwa Original-CDs in einem 200 Quadratmeter großen Geschäft abgespielt, kostet das etwa 157 Euro im Jahr.

Welche Änderungen plant die Gema?

Die Gema hat ihre Tarifstruktur gelichtet. Ausschlaggebend für die Berechnung der neuen Gema-Gebühren sollen künftig nur noch zwei Größen sein: die Veranstaltungsgröße, die sich über die Größe der Veranstaltungsfläche berechnet, und die Höhe des erhobenen Eintrittsgeldes.

Disco-Betreiber, Politiker und der Gaststättenverband laufen gegen die neuen Tarife, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, Sturm. Bis zu zehnfach höhere Abgaben, klagen sie, stürzten kleine Clubs in den Ruin. Stimmt nicht, kontert die Gema. Nur die Großen würden draufzahlen - kleine Betreiber sogar sparen.

Was hat Zuckerwasser mit der Gema-Gründung zu tun?

Einer der Ursprünge der Gema war der sogenannte Zuckerwasser-Prozess. Der Chanson-Komponist Ernest Bourget besuchte im Jahr 1847 mit Freunden ein Pariser Konzerthauscafé. Während sie das damalige Modegetränk Zuckerwasser tranken, bemerkte Bourget, dass in dem Café seine eigene Musik gespielt wurde. Er weigerte sich, die Rechnung zu begleichen - mit dem Argument, dass seine musikalischen Beiträge ja auch nicht honoriert würden. Es kam zum Rechtsstreit, den Ernest Bourget gewann: Der Café-Besitzer durfte die Werke nicht mehr ohne Erlaubnis des Komponisten spielen. Nur der jeweilige Urheber könne entscheiden, wann seine Werke öffentlich aufgeführt werden dürfen. Außerdem müsse er dafür angemessen bezahlt werden.

Am 1. Juli 1903 wurde die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands gegründet - die Deutsche Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA). Mehrere Jahre lang gab es mit dem Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland neben der AFMA zwei konkurrierende Gesellschaften. Schließlich wurden beide im Jahr 1930 zur Stagma (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) zusammengeführt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs benannten die Alliierten die Organisation in Gema um. 1965 bekam sie mit dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ihre bis heute gültige rechtliche Grundlage.


EXTRA
Wer verdient was an einem Popsong?

Radiosender und Discos müssen der Gema ganz genau mitteilen, welchen Titel sie im Monat wie oft gespielt haben. Wie viel ein Urheber bekommt, wenn sein Song im Radio gespielt wird, hängt unter anderem von der Sendedauer und einer Punktbewertung des Stücks ab. Für Hotels und Gaststätten gibt es dagegen Pauschalen.

Doch was bekommen die Urheber für ein gespieltes Stück?

Wird ein Pop-Stück bei einem ARD-Hörfunksender gespielt, fallen rund 15 Euro Tantiemen an. Davon bekommt der Komponist 6,25, der Texter 3,75 Euro und der Verlag 5 Euro.

Bei einer Live-Aufführung eines Popsongs bekommt der Komponist 1,97 Euro, der Texter 1,18 Euro und der Verlag 1,58 Euro.

Bei der Wiedergabe eines Popsongs auf CD erhält der Komponist im Durchschnitt 1,76 Euro, der Texter 1 Euro und der Verlag 1,34 Euro.

Ein auf einem ARD-Fernsehsender ausgestrahltes Pop-Stück würde rund 430 Euro an Tantiemen bringen.
Wird ein klassisches Stück aufgeführt, kann der Abrechnungsbetrag stark schwanken, je nachdem, ob es sich um ein zweiminütiges Instrumentalstück handelt oder um ein einstündiges Orchesterwerk. Für ein 15-minütiges Streichquartett etwa würde der Komponist rund 57 Euro bekommen und der Verlag 28 Euro.