Hintergrund II : Zweierlei Sozial-Recht
Die Nachwirkungen von 40 Jahren deutscher Teilung sind auf sozialpolitischem Gebiet bis heute noch zu spüren. Denn mit dem Mauerfall im Jahr 1989 kamen zwei völlig verschiedene Sozialsysteme zusammen. Bei der Berechnung der Renten sind die Unterschiede am auffälligsten - doch es gibt noch weitere:
Bei der Beitragsbemessungsgrenze – sie gibt an, bis zu welchem Einkommen vom Lohn oder Gehalt Sozialbeiträge einbehalten werden – gibt es ebenfalls Unterschiede: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze im Westen aktuell bei 5950 Euro im Monat, im Osten bei 5000 Euro. Wer mehr verdient, braucht auf den überschießenden Betrag keine Sozialabgaben abführen.
Die unterschiedlichen Rechengrößen wirken sich auch aus auf Freibeträge bei der Einkommensanrechnung auf Witwenrenten oder bei Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten.
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Einheit schon vollzogen: Dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich bei 4050 Euro im Monat.
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