Zielabweichung nur bei geeigneten Flächen
Der Antrag von Mitglied Heiko Böhringer, dass künftig die Verbandsversammlung und nicht nur der Vorstand des Planungsverbandes über Stellungnahmen zu Zielabweichungsverfahren entscheidet, fand keine Mehrheit. Aber Rolf Christiansen, Vorsitzender des Planungsverbandes, versuchte zu beruhigen. „Wir haben uns darauf geeinigt, Zielabweichungsverfahren grundsätzlich abzulehnen, wenn sie nicht einem Gebiet gelten, bei dem wir sicher sind, dass es auch ein Windeignungsgebiet (nach den Kriterien des Verbandes, d. Red.) ist.“
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