Kurz-Interview : Was Drohnen-Nutzer wissen müssen
Polizeisprecher Klaus Wiechmann sieht den Einsatz von Drohen skeptisch
Inwiefern beschäftigen die zunehmenden Drohnenflüge die Ludwigsluster Polizei?
Bisher so gut wie gar nicht. Statistisch erfassen wir solche Einsätze nicht. So lange es sich dabei nicht um eine Straftat handelt oder Anzeige erstattet wurde. In jüngster Vergangenheit kann ich mich an keinen einzigen derartigen Fall erinnern.
Wann macht sich ein Drohnenpilot denn strafbar?
Wenn er die Privatsphäre anderer verletzt. Jeder hat einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen einzufordern. Wenn die Drohne zum Beispiel tief über die Gärten einfliegt oder wenn sie durch ihr lautes Surren zur Geräuschbelästigung führt. Solche Sachverhalte können durchaus als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wer zum Beispiel in durch Hecken geschützte Lebensbereiche eingreift, Fotos und Liveaufnahmen macht, dem drohen empfindliche Bußgelder, im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen.
Was raten Sie Anwohnern, die sich durch die fliegenden Copter gestört fühlen?
Der erste Schritt sollte immer sein, es untereinander zu regeln. Wenn man den Piloten findet - und das sollte man, denn Drohnenpiloten müssen immer auf Sicht fliegen - dann reicht oft ein klärendes Gespräch. Wird der Pilot nicht gefunden und man fühlt sich unsicher, kann man durchaus schon mal die Polizei rufen.
Grundregeln für Drohnen-Nutzer:
In einer Broschüre informiert das Verkehrsministerium über die in Deutschland aktuell geltenden Regeln zur Nutzung der Multicopter. Demnach
- muss sich der Multicopter immer in Sichtweite des Piloten befinden.
- darf die Drohne die maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund nicht überschreiten.
- ist der Betrieb über Menschenansammlungen strikt untersagt.
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