Der Geheimcode : Geheimsprache in Arbeitszeugnissen
Trotz Verbots haben sich verschlüsselte Hinweise für Personalleiter in Arbeitszeugnissen eingebürgert
Obwohl Geheimcodes verboten sind, haben sich im Laufe der Zeit verschlüsselte Hinweise für die Personalleiter eingebürgert. Das gilt für gewisse Formulierungen ebenso wie für nicht getroffene Aussagen. Nach der gängigen Rechtsprechung müssen Arbeitszeugnisse sowohl wahrheitsgetreu, als auch wohlwollend formuliert sein, um das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. „Das Zeugnis muss so gut wie möglich sein, ohne dass es falsch ist“, beschreibt der auf Arbeitszeugnisse spezialisierte Fachanwalt, Günter Huber, das Dilemma bei allen Arbeitsbeurteilungen.
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