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Zu Hause unterrichten

Oberlandesgericht Karlsruhe urteilt: Das ist Kindeswohlgefährdung

Unterricht im Wohnzimmer verstößt laut Rechtsprechung gegen die Regeln. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-mag

KARLSRUHE Daheim büffeln, statt die Schulbank zu drücken: Seine Kinder zu Hause zu unterrichten kann Eltern als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. So hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 5 UF 188/22) entschieden, obwohl die betreffenden Eltern in einem entsprechenden Fall staatliche Schulbücher nutzten und angaben, ihren Sohn zu Hause intensiv zu unterrichten.

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, hatte sich eine Schule an das zuständige Familiengericht gewandt. Die Eltern hatten ihren Jungen 2021 vom wieder stattfindenden Präsenzunterricht ferngehalten. Das Gericht entzog ihnen die elterliche Sorge für die Teilbereiche „Aufenthaltsbestimmungsrecht und Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten“.

Daraufhin legten die Eltern beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. Dieses bestätigte zwar, dass der unterbliebene Schulbesuch des Kindes eine Kindeswohlgefährdung darstelle. Doch eine vorläufige Auflage zu erteilen sei ausreichend, weil die Eltern zugesichert hätten, den regulären Schulbesuch ihres Sohns vorzubereiten. Sie hatten angegeben, ihn dazu an einem Schulprojekt teilnehmen zu lassen. dpa-mag