
Welche Sanierungsschritte sind sinnvoll, um die Heizkosten im Zuhause dauerhaft zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten? Vor dieser Frage stehen alle Eigentümer älterer Gebäude. Besonders im Blickpunkt befindet sich dabei die Heiztechnik - verbunden mit einem Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Doch vor einer Modernisierung im Heizungskeller empfiehlt es sich häufig, die energetische Effizienz des gesamten Hauses unter die Lupe zu nehmen.
Vorbereitung für Heiztechnik neue
Insbesondere Eigenheime, die vor den 1970er-Jahren gebaut wurden, verfügen über noch gar keinen oder einen nicht ausreichenden Wärmeschutz. Und selbst wenn die Fassade schon einmal modernisiert wurde, ist vielfach das Dach noch ungedämmt. In der Folge geht laufend Wärme verloren - somit würde auch jede Heizungsanlage unnötig viel Energie verbrauchen. „Die Wärmedämmung ist daher meist im Altbau der erste sinnvolle Schritt vor dem Umstieg auf eine Wärmepumpe“, erklärt Bauder-Experte Ekkehard Fritz. Die energetische Sanierung schafft die Voraussetzung dafür, die neue umweltfreundliche Heizung im Niedrigtemperaturbereich betreiben zu können. DENA Energie Effizienz Experten können die Bausubstanz überprüfen, Handlungsempfehlung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans abgeben und Fördergelder beantragen. Da über ungedämmte Dächer bis zu einem Drittel der Wärmeenergie nutzlos nach außen entweicht, steht die Dämmung des Oberstübchens meist auf einem der vorderen Plätze des Sanierungsplans.


Wärmeverluste übers Dach eindämmen

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Wenn ohnehin eine Neueindeckung des Daches geplant ist, bildet dies die passende Gelegenheit für ein energetisches Sanieren. Besonders effektiv ist die sogenannte Aufsparrendämmung, bei der das Dach einen lückenlos geschlossenen Schutz erhält. Um neben der Energieeinsparung auch Aspekten der Nachhaltigkeit gerecht zu werden, bieten sich Dämmmaterialien wie BauderECO an. Es ist Biomassen-basiert und vollständig recycelbar. Zu den Bestandteilen zählen auch Wertstoffreste aus der Dämmstoffproduktion und weitere natürliche Materialien wie Muschelkalk. Damit wird eine besonders hohe Wärmeleitfähigkeit erzielt, sodass die Dämmschicht bei identischer Leistung deutlich schlanker und leichter als mit gängigen Alternativen ausfallen kann - ein Vorteil gerade für die Sanierung. Unter www.baudereco.de finden sich mehr Details und Adressen von Dachhandwerkern aus der Nähe. Die Dachdämmung hilft nicht nur beim Energiesparen, sondern bedeutet zugleich mehr Wohnkomfort: Klamme Räume im Winter gehören mit dem Wärmeschutz ebenso der Vergangenheit an wie ein Hitzestau unter dem Dach an heißen Sommertagen. DJD
Darf ich das in meinem Garten?
VON PFLANZEN BIS SCHNEIDEN: Fünf Rechtstipps für Gartenbesitzer
Wer im Frühling seinen Garten gut bestellt hat, darf sich im Sommer und Frühherbst über üppig blühendes Grün freuen.
Aber auch während der Saison gibt es viel zu tun, vom Schneiden der Hecke bis zum Entfernen von Unkraut.
Was ist erlaubt und worauf muss ich achten? Hier sind fünf Rechtstipps vom Experten:
1. Was man pflanzen darf
Die Art und Weise der Bepflanzung darf weder Nachbarn beeinträchtigen noch Regelungen der Kommune verletzen. „Gartenbesitzerinnen und -besitzer sollten sich vor der Gestaltung des Gartens erkundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist“, erklärt Markus Hannen von der Bonner Anwaltssozietät Franken-Grillo-Steinweg und Partner von Roland Rechtsschutz. Grundsätzlich könne durch Bebauungspläne sogar geregelt sein, welche Baumarten man anpflanzen dürfe: „Auch der Anbau von Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Das betrifft Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltigen Hanf.“
2. Wenn Äste aufs Nachbargrundstück ragen
Aufgrund des Selbsthilferechts dürfen Äste und Zweige, die aufs Grundstück der Nachbarn herüberwachsen, von diesen abgeschnitten werden, wenn die Eigentümer des Baums zuvor über die Absicht unter Fristsetzung informiert wurden und es keine naturschutzrechtlichen Probleme gibt. „An Obst, das von überwachsenden Ästen auf ihr Grundstück fällt, dürfen sich Nachbarn bedienen. Man darf durch Schütteln der Zweige aber nicht selbst dafür sorgen, dass sich die Früchte vom Baum lösen“, betont Hannen rechtliche Feinheiten.


3. Unkrautvernichter im Garten
„Im Garten sind Herbizide zwar nicht empfehlenswert, aber grundsätzlich erlaubt“, so Hannen. „Sie dürfen aber nicht in der Nähe von Gewässern verwendet werden, um die entsprechenden Biotope zu schützen.“ Sie dürfen auch nicht auf gepflasterten oder anders befestigten Oberflächen verwendet werden, da das Mittel hier nicht ablaufen und somit ins Grundwasser dringen kann.
4. Gartenarbeiten mit Maschinen
Wer mit einem motorbetriebenen Gartengerät arbeiten möchte, sollte dies zwischen 7 und 22 Uhr tun, wenn es keine andere Absprache gibt. An Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten. „Für besonders laute Maschinen wie Laubbläser gelten zusätzliche Einschränkungen. Sie dürfen montags bis samstags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden“, erklärt Roland-Partneranwalt Hannen.
5. Lautstark spielende Kinder im Garten oder Innenhof
Markus Hannen weist darauf hin, dass Kinderlärm grundsätzlich hinzunehmen sei: „Für jede Art von Lärm gibt es aber Grenzen. Dauern Aktivitäten in übermäßiger Lautstärke unzumutbar lange an, können Nachbarn sogenannte Abwehransprüche geltend machen.“ DJD