Manche Erkrankungen werfen einen so aus der Bahn, dass selbst ein Telefonat kaum denkbar erscheint. Beim Arbeitgeber krankmelden müssen sich Beschäftigte, die nicht arbeiten können, dennoch. Doch können das eigentlich auch andere für einen übernehmen?

Die kurze Antwort: Ja. „Die Meldung darf auch durch Dritte, zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde erfolgen“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Wichtig sei, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsverhinderung in Kenntnis setzt. „Bevor man sich am Sonntagabend mit hohem Fieber ins Bett legt, sollte man den Arbeitgeber am besten schon informiert haben“, so Bredereck. Wie das geschieht, ist zweitrangig. Eine Mitteilung per E-Mail ist beispielsweise denkbar. „Soweit möglich ist eine persönliche Meldung auf den im Betrieb üblichen Wegen am besten“, rät Bredereck. Wer Ärger befürchtet, sollte die rechtzeitige Krankmeldung später beweisen können. In einem Brief können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit aber nicht mitteilen - zumindest nicht, wenn ein Telefonat oder eine E-Mail möglich sind, so der Fachanwalt. Der im Vergleich langsamere Postweg ist dann nicht erlaubt. DPA-MAG


Mobiles Arbeiten
IFAA-TEST HILFT bei der Entscheidung
In den eigenen vier Wänden zu flexiblen Zeiten arbeiten oder doch vor Ort im Unternehmen? Manche Beschäftigten können wählen oder würden hierüber gerne mit ihren Vorgesetzten verhandeln. Wissen sollte man in beiden Fällen, wie gut mobiles, zeitflexibles Arbeiten tatsächlich für einen im Berufsalltag funktioniert - und was dafür womöglich noch fehlt oder verbessert werden kann. Wer sich unsicher ist, kann mithilfe eines Selbstchecks des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) der Antwort näher kommen. Beschäftigte schätzen sich und ihr Umfeld dafür in vier verschiedenen Kategorien ein, etwa im Hinblick auf ihr technisches Know-how, ihre Wünsche, ihr häusliches Umfeld und die Kommunikation mit Kollegen. Die Auswertung ist dann in Form eines Zahlenwerts zu sehen, der einer Ampelphase zugeordnet wird, also gelbes, grünes oder rotes Licht fürs zeitflexible Arbeiten von Zuhause gibt. Entwickelt wurde der kostenlose Selbstcheck im Rahmen eines Forschungsprojekts. Herunterladen lässt er sich als Excel-Tabelle über die Webseite des ifaa. DPA-MAG