Vergütung von Musik nun geregelt
Nach langem Streit um die urheberrechtliche Vergütung von Musik in Diskos, Bars oder Kneipen gibt es nun eine Einigung. Die Gema und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten gestern mitteilten. Die neuen Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an.
Die neuen Vereinbarungen führten in der Regel zu moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teils aber auch zu deutlichen Entlastungen, teilte die Bundesvereinigung mit. Die Zahlungen an die Gema richten sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittsgeld.
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