Urteil: 15 Euro für Kontoauszüge sind zu viel
Verbraucherschützer haben einen Rechtsstreit mit der Commerzbank um die Kosten für ältere Kontoauszüge in letzter Instanz gewonnen: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies gestern die Revision der Bank gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zurück, wie aus dem Tenor der BGH-Entscheidung (Aktenzeichen XI ZR 66/13) hervorgeht. Das OLG hatte dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht gegeben, der den von der Commerzbank verlangten Betrag von 15 Euro für nachträglich angeforderte Kontoauszüge für unangemessen hält.
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