OLG-Urteil : Auch Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben
Jeder Supermarkt vor Ort muss den Verbrauchern sagen, woher das Obst und Gemüse in der Auslage stammt. Geht aber nicht beim Online-Versand, behauptete Amazon vor Gericht. Und zahlt jetzt Lehrgeld.
München | Das Gesetz gilt für alle - und deshalb muss auch der Online-Händler Amazon seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben, genauso wie der Supermarkt um die Ecke und der Händler auf dem Wochenmarkt. Das hat da...
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