Oberverwaltungsgericht Münster : Nach Urteil: NRW setzt Corona-Auflagen für Handel wieder in Kraft
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel für das Land zuvor außer Kraft gesetzt.
Münster/Düsseldorf | Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig - wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte – die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 7,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »