NRW verbietet Tötung von „Eintagsküken“
Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW räume den Brütereien eine einjährige Übergangsfrist ein, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
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