Verkehr : Bundestag beschließt umstrittene Pkw-Maut
Trotz heftiger Kritik: Regierung bestätigt geänderte Maut-Gesetze auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen.
Die Einführung der Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen rückt nach langem Streit ein großes Stück näher. Der Bundestag beschloss am Freitag mehrere Änderungen der seit 2015 bestehenden Maut-Gesetze. Sie setzen einen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um. Mit den Nachbesserungen will Brüssel grünes Licht für das Wunschprojekt der CSU in der großen Koalition geben.
Das Paket muss noch durch den Bundesrat, zustimmungspflichtig ist es dort aber nicht. Die Länderkammer könnte jedoch den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren verzögern - womöglich so lange, dass eine Umsetzung der Maut bis zur Bundestagswahl am 24. September nicht mehr perfekt gemacht werden kann. Am angestrebten Maut-Ertrag von jährlich 500 Millionen Euro und an der Vereinbarkeit mit EU-Recht gibt es weiterhin Zweifel.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte das Vorhaben: „Wir schaffen endlich Gerechtigkeit auf unseren Straßen.“ SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, die SPD stimme „unter großen Bauchschmerzen“ zu. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter warnte, das „europafeindliche Projekt“ sei schlecht für die Grenzregionen. Linke-Verkehrsexperte Herbert Behrens verlangte, die Ausländermaut sofort „zu versenken“.
Was die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vorsieht
Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro (ebenfalls je nach Größe und Umweltfreundlichkeit).
Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.
Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
Statt an Klebe-Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich.
Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.
>> Maut-Gesetzentwurf
>> Gesetzentwurf Maut-Entlastung bei der Kfz-Steuer
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