Urteil des Bundesgerichtshofes : Kein Schadenersatz vom Arzt für künstlich hinausgezögerten Tod
Einem Mann steht kein Schmerzensgeld zu, weil das Leben seines Vaters durch künstliche Ernährung verlängert wurde.
Karlsruhe | Ein Arzt muss wegen der Lebensverlängerung eines Patienten durch künstliche Ernährung kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag im Fall eines Manns, der jahrelang durch eine Magensonde künstlich ernährt worden war. Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf, das dem klagenden Sohn ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zugesprochen hatte.
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