Und sie zählt doch : Mindestgröße für Polizisten
Geklagt hatte eine 1,60 Meter große Bewerberin aus Duisburg
Düsseldorf | Die neue Einheits-Mindestgröße von 1,63 Meter für Polizisten in NRW ist laut einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zulässig. Die Landesregierung hatte die Größe für Männer und Frauen festgelegt. Dies sei „sachgerecht und nachvollziehbar“, sagte Richter Andreas Müller bei der Urteilsbegründung (Az. 2 K 766/18).
Geklagt hatte eine 1,60 Meter große Bewerberin aus Duisburg. Sie sei sehr sportlich und habe bereits die Einstellungsverfahren bei der Bundespolizei sowie der Polizei in Niedersachsen und Hessen bestanden, argumentierte ihr Anwalt. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso sie für den Polizeidienst in NRW ungeeignet sein sollte. Das sah das Gericht anders: Das Land habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine solche Mindestgröße auch zum eigenen Schutz der Polizisten sachgerecht sei. Die Mindestgrößen sind Ländersache. „Das können die Bundesländer halten, wie sie wollen. Wir sind ein föderaler Staat“, so der Richter in Düsseldorf.
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