
Eine Lehrerin wollte verhindern, dass sie ohne ausgefeiltes Hygienekonzept zum Präsenzunterricht herangezogen wird.
Eine Grundschullehrerin aus Hessen muss einer Gerichtsentscheidung zufolge auch ohne einen ausgefeilten Hygieneplan an ihre Schule zurückkehren. Das Frankfurter Verwaltungsgericht lehnte ihr sogenanntes Eilrechtsschutzbegehren ab. Die Entscheidung der für Beamtenrecht zuständigen Kammer wurde am Mittwoch zugestellt.
Die verbeamtete Lehrerin wollte verhindern, dass sie zum Präsenzunterricht herangezogen wird. Sie argumentierte, Land und Schulamt hätten bisher keinen hinreichenden Hygieneplan und kein hinreichendes Arbeitsschutzkonzept vorgelegt. (Aktenzeichen 9 L 1127/20.F)
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Keine "Nullrisiko-Situation in der Schule"
Die Kammer sah das anders: Die betreffende Schule habe sehr wohl Vorkehrungen getroffen, "um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte hinreichend zu minimieren". Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, dürfte aber bundesweit in ähnlichen Fällen Beachtung finden.
Dem Gericht zufolge kann die Antragstellerin nicht erwarten, "mit einem bis ins letzte ausgefeilten Hygieneplan eine Nullrisiko-Situation in der Schule anzutreffen". Sie kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.