Das Urteil ist gefällt: Drei frühere Mitarbeiter des Schlachthofs am Bad Iburger Kreienbrink wurden wegen Tierquälerei zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eingestellt hat das Gericht den Vorwurf, dass dort auch zehnmal tote Rinder scheingeschlachtet und ihr Fleisch vermarktet wurde. Allerdings nicht deshalb, weil das Schöffengericht den Angeklagten glaubte.