Diskriminierung beim Einlass : Zu alt zum Feiern? Abgewiesener Partygast klagt vor dem BGH
In München wurde ein Mann bei einer Party an der Isar abgewiesen, weil er zu alt aussah. Sein Fall landet vor dem BGH.
Karlsruhe | Graue Haare im Stoppelbart, Lachfalten um die Augen: Sieht Nils Kratzer deswegen zu alt aus, um an einem Sommerabend beim "Isarrauschen" auf der Praterinsel in München zu feiern? Ja, entschieden die Sicherheitsleute an der Einlasskontrolle – und verwehrten dem damals 44-Jährigen und zwei Begleitern den Zutritt. Nein, findet Kratzer und sah sich dis...
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