Erinnerungslücken beim Angeklagten : Einjähriger Pflegesohn zu Tode misshandelt – Haftstrafe für Täter
Nach dem gewaltsamen Tod eines einjährigen Jungen in Nordrhein-Westfalen muss der Pflegevater ins Gefängnis.
Hagen | Der Pflegevater muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Die Richter des Hagener Schwurgerichts zeigten sich davon überzeugt, dass der Angeklagte das Kind am 2. Januar in Plettenberg in einem Moment der Frustration und Überforderung heftig geschüttelt und unter anderem mit dem Endstück eines Staubsaugerrohrs geschlagen hatte.
Kind starb an Hirnverletzungen
Der Junge war wenige Stunden nach den Misshandlungen an den Folgen schwerer Hirnverletzungen gestorben. Der 30-jährige Deutsche hatte im Prozess das Schütteln des Kindes eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern.
Diskutieren Sie mit.
Leserkommentare anzeigen