Verweis auf Menschenwürde : Diamanten aus Totenasche? Vorstoß in Brandenburg gestoppt
In ganz Deutschland bleibt es verboten, aus der Asche von Toten einen Diamanten zur Erinnerung pressen zu lassen.
Potsdam | Der Landtag in Potsdam lehnte mit knapper Mehrheit einen Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Bei einer Zustimmung wäre Brandenburg das erste deutsche Bundesland gewesen, in dem möglich gewesen wäre, einen Teil der Asche zu Schmuck zu verarbeiten.
Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte den Vorstoß damit begründet, dass sich Angehörige zunehmend solche Erinnerungen an die Verstorbenen wünschten. Da dies bislang verboten sei, müssten die Angehörigen Umwege in Kauf nehmen, um an ihr Ziel zu gelangen. Das Pressen von Diamanten sei die Ausnahme, betonte Schröter während der Debatte: "Es geht eher um Asche in einem Kreuz an einer Halskette."
Dagegen erklärten Abgeordnete mehrerer Fraktionen, im Hinblick auf Respekt und Würde dürften aus toten Menschen keine Dinge gemacht werden. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, weil es sich um eine Gewissensentscheidung handele. Für das weitere Verbot der Entnahme von Totenasche stimmten 40 Abgeordnete, 31 stimmten dagegen. 6 Abgeordnete enthielten sich.
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