Streit um Kurzzeit-Miete : BGH-Urteil: Wann Eigentümer Airbnb-Vermietungen verbieten können
Der Mehrheitsbeschluss der beklagten Eigentümergesellschaft war rechtswidrig, urteilte das BGH in Karlsruhe.
Karlsruhe | Wohnungsbesitzer können das Vermieten an Feriengäste zum Beispiel via Airbnb in einer gemeinsamen Wohnanlage nur mit Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers nachträglich untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Streit aus Papenburg im Emsland entschieden. Dort will eine Frau ihre Wohnung Touristen als Unterkunft anbieten. Die anderen Eigentümer sind geschlossen dagegen.
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Kommunen können Kurzzeit-Vermietungen verbieten
Der BGH hatte zuvor bereits entschieden, dass Kurzzeit-Vermietung in Eigentumswohnungen grundsätzlich zulässig ist, solange nichts anderes vereinbart wurde. Im verhandelten Fall stand die Erlaubnis sogar ausdrücklich in der Teilungserklärung. Das ist das Dokument, das in einer Eigentümergemeinschaft die Grundsätze des Miteinanders regelt.
Die Teilungserklärung kann eigentlich nur mit den Stimmen sämtlicher Eigentümer geändert werden. Für mehr Flexibilität sind aber oft Öffnungsklauseln vorgesehen, die Änderungen per Mehrheitsbeschluss gestatten. Nun haben Richter diese als rechtswidrig erklärt, weil die Rechte jedes einzelnen Eigentümers gewahrt bleiben müssen.
Unabhängig davon gelten in etlichen Kommunen mit Wohnungsnot sogenannte Zweckentfremdungsverbote. Sie sollen verhindern, dass Kurzzeit-Vermietungen überhandnehmen. Wer zum Beispiel in Berlin an Feriengäste vermieten will, braucht dafür eine Genehmigung.
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