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Altanschließer MV Weg für Wasserbeiträge frei

Von roth | 06.07.2016, 21:00 Uhr

Landtag beschließt geändertes Kommunalabgabengesetz: Eigentümer erhalten Bescheide für 37,5 Millionen Euro

Kein Zahlungsaufschub für hunderte Altanschließer von Trinkwasser- oder Abwasseranlagen in MV: Noch ausstehende Beitragsbescheide für Investitionen in die Versorgungsnetze nach 1990 wurden gestern vom Landtag durch die mit der Mehrheit von SPD, CDU und Grünen beschlossenen Änderungen am Kommunalabgabengesetz auf eine neuen Grundlage gestellt. Damit ist der Weg frei für noch offene Bescheide mehrerer Zweckverbände in Höhe von 37,5 Millionen Euro. Mit der gegen die Kritik von Bürgerinitiativen und Verbänden beschlossenen Regelung können Kunden bis 2020 zur Kasse gebeten werden. Dann endet die jetzt auf 20 Jahre angesetzte Verjährungsfrist.

Über die von Grundstückseigentümern verlangten Beiträge für abgeschlossene Investitionen in die Trinkwasser- und Abwasseranlagen gibt es seit Jahren Streit. Mit dem neuen Gesetz sei eine „angemessene Lösung“ und ein Angebot geschaffen worden, um zu einer vernünftigen Befriedung zu kommen, sagte der Kommunalabgabenexperte der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, gestern. Jetzt gebe es Rechtssicherheit. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig gewesen, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Johannes Saalfeld. Die Linke meldete hingegen verfassungsrechtliche Bedenken an, da keine Interessenabwägung vorgenommen, sondern vorrangig mit den noch ausstehenden Beiträgen von 37 Millionen Euro argumentiert werde, sagte Linken-Abgeordnete Jeannine Rösler.

Kritik auch vom Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN): Mit der Gesetzesänderung würden mutmaßlich verfassungswidrige Zustände bei Altanschließerbeiträgen verlängert.

In den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten waren in MV dem Umweltministerium zufolge 2,5 Milliarden Euro ins öffentliche Abwassernetz investiert worden. Inzwischen werden 89 Prozent der Verbraucher in MV ans zentrale Abwassernetz und an die 600 öffentlichen Kläranlagen angeschlossen. Für gut 95 Prozent hätten Grundstückseigentümer inzwischen entsprechende Beiträge gezahlt, sagte Müller. Allerdings: Von weiteren Beiträgen für neue Investitionen bleiben Grundstückseigentümer indes verschont. In den kommenden zehn Jahren stünden eine Reihe von Erneuerungsinvestitionen im Abwassernetz an, sagte Müller. Dafür müssen die Versorger aber auf Rückstellungen aus den regulär in Rechnung gestellten Gebühren zurückgreifen, entschied der Landtag.