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OB-Wahl Schwerin Wahlbehörde lässt Uwe Wilfert nicht zu

Von Redaktion svz.de | 13.07.2016, 21:25 Uhr

Der lokale Wahlausschuss hat Zweifel an der Verfassungstreue des designierten Schweriner Oberbürgermeister-Kandidaten Uwe Wilfert.

Der parteilose Oberbürgermeisterkandidat Uwe Wilfert darf nicht zur OB-Wahl am 4. September antreten. Das hat der Gemeindewahlausschuss heute auf seiner zweiten Sitzung  beschlossen. Die Mitglieder folgten bei ihrem Votum einer Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde, die begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Wilfert sieht. Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum hatte das mit zahlreichen konkreten Beispielen untermauert.

So habe Wilfert unter anderem Flüchtlinge als „minderwertiges Viehzeug“, als „Asylschmarotzer“ und „Verbrecher“  bezeichnet und damit unter anderem gegen Artikel 1 des Grundgesetzes und gegen die Achtung der Menschenrechte verstoßen. Wilfert habe hasserfüllte und ehrverletzende  Kommentare gegen die Bundeskanzlerin  und andere Politiker  auf seiner Facebook-Seite  veröffentlicht, von der „Todeszelle“ sei die Rede. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung werde von Wilfert abgelehnt, der Holocaust geleugnet, Todesdrohungen gegen Politiker und Journalisten veröffentlicht. „Ich kenne keine Gnade“, heißt es auf Wilferts Facebook-Seite. Die Staatsanwaltschaft habe   mehrere Ermittlungsverfahren gegen Wilfert eingeleitet.

 Der Gemeindewahlausschuss verweigerte   deshalb  Wilferts Zulassung zur OB-Wahl. Wilfert dagegen  betonte seine Rechtschaffenheit. Er kündigte an, seine Anwälte zu beauftragen, gegen die Nichtzulassung Beschwerde bei der Landeswahlleiterin einzulegen.