Der lokale Wahlausschuss hat Zweifel an der Verfassungstreue des designierten Schweriner Oberbürgermeister-Kandidaten Uwe Wilfert.
Der parteilose Oberbürgermeisterkandidat Uwe Wilfert darf nicht zur OB-Wahl am 4. September antreten. Das hat der Gemeindewahlausschuss heute auf seiner zweiten Sitzung beschlossen. Die Mitglieder folgten bei ihrem Votum einer Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde, die begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Wilfert sieht. Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum hatte das mit zahlreichen konkreten Beispielen untermauert.
So habe Wilfert unter anderem Flüchtlinge als „minderwertiges Viehzeug“, als „Asylschmarotzer“ und „Verbrecher“ bezeichnet und damit unter anderem gegen Artikel 1 des Grundgesetzes und gegen die Achtung der Menschenrechte verstoßen. Wilfert habe hasserfüllte und ehrverletzende Kommentare gegen die Bundeskanzlerin und andere Politiker auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, von der „Todeszelle“ sei die Rede. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung werde von Wilfert abgelehnt, der Holocaust geleugnet, Todesdrohungen gegen Politiker und Journalisten veröffentlicht. „Ich kenne keine Gnade“, heißt es auf Wilferts Facebook-Seite. Die Staatsanwaltschaft habe mehrere Ermittlungsverfahren gegen Wilfert eingeleitet.
Der Gemeindewahlausschuss verweigerte deshalb Wilferts Zulassung zur OB-Wahl. Wilfert dagegen betonte seine Rechtschaffenheit. Er kündigte an, seine Anwälte zu beauftragen, gegen die Nichtzulassung Beschwerde bei der Landeswahlleiterin einzulegen.
