Das Landgericht Schwerin hat eine Anklage gegen den Fraktionschef der rechtsextremen NPD im Landtag, Udo Pastörs, wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und "Verleumdung" zur Hauptverhandlung zugelassen.
Das Landgericht Schwerin hat eine Anklage gegen den Fraktionschef der rechtsextremen NPD im Landtag, Udo Pastörs, wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und "Verleumdung" zur Hauptverhandlung zugelassen.