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Fall aus dem Raum Schwerin Urteil zu heimlicher Prostitution in der Ehe

Von dapd | 28.12.2012, 08:07 Uhr

Geht eine Ehefrau heimlich der Prostitution nach, kann ihr Ehemann eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen. Das gilt selbst dann, wenn die Partnerin bereits zuvor im Rotlichtmilieu tätig war.

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