Geht eine Ehefrau heimlich der Prostitution nach, kann ihr Ehemann eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen. Das gilt selbst dann, wenn die Partnerin bereits zuvor im Rotlichtmilieu tätig war.
Geht eine Ehefrau heimlich der Prostitution nach, kann ihr Ehemann eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen. Das gilt selbst dann, wenn die Partnerin bereits zuvor im Rotlichtmilieu tätig war.