Die Stadt droht jetzt unwilligen Sanierungsmuffeln mit Konsequenzen. Das Baugesetz und das Denkmalschutzgesetz bietet nach ausreichende Möglichkeiten, die Bauherren zu kurzzeitigen Mängelbeseitigung zu zwingen.
Die Stadt droht jetzt unwilligen Sanierungsmuffeln mit Konsequenzen. Das Baugesetz und das Denkmalschutzgesetz bietet nach ausreichende Möglichkeiten, die Bauherren zu kurzzeitigen Mängelbeseitigung zu zwingen.