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Finanzamt Steuererklärung für viele Rentner passé

Von klik | 11.05.2017, 05:00 Uhr

Land erprobt Antragsveranlagung. Rund 20 000 Steuerfälle kommen dafür in Frage

Belege sammeln und schwer verständliche Formulare ausfüllen: Für tausende Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern könnte das jetzt ein Ende haben. Sie können künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihre Steuererklärung durch das Finanzamt erledigen lassen.

„Die Steuererklärung ist gerade für Rentnerinnen und Rentner eine lästige Pflicht“, weiß auch Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD). Oft sei gerade für sie der Aufwand zum Erstellen einer Steuererklärung unverhältnismäßig. Hier soll die neue Amtsveranlagung ansetzen, die unser Bundesland als erstes in Deutschland erprobt.

Grundsätzlich müssen Rentenbezieher eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag – für das Jahr 2016 sind das 8652 Euro, für Verheiratete mit 17304 Euro doppelt so viel – überschreitet. Künftig kann auf die Abgabe einer vollständigen Einkommensteuererklärung verzichtet werden, wenn ausschließlich Renteneinkünfte bezogen werden. Für Rentner mit einem Nebenjob oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kommt das Verfahren hingegen nicht in Frage. Unschädlich für die Teilnahme am Amtsveranlagungsverfahren sind lediglich Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wurde, heißt es aus dem Finanzministerium. Geben Rentner gegenüber dem Finanzamt eine entsprechende Erklärung ab, werden ihnen von Amts wegen die Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist mitgeteilt. Schließlich liegen den Finanzämtern alle für die Berechnung relevanten Daten ohnehin elektronisch vor.

Nach Angaben des Finanzministeriums kommen landesweit rund 20 000 „Steuerfälle mit ausschließlich Renteneinkünften“ für die Amtsveranlagung in Frage – das können auch gemeinsam veranlagte Ehepaare sein. Gut die Hälfte von ihnen würde damit allerdings auf das Geltendmachen von Sonderausgaben und/oder außergewöhnlichen Belastungen verzichten. 42 Prozent der im vergangenen Jahr veranlagten Nur-Rentner konnten mehr als 200 Euro geltend machen, für sie könnte eine Antragsveranlagung mit spürbaren Einbußen verbunden sein. Weitere 42 Prozent hatten weniger als 100 Euro abzusetzen, hier lohnt das neue Verfahren schon eher.

In einem Telefonforum unserer Zeitung stehen Finanzexperten am 24. Mai zu den Neuregelungen Rede und Antwort – Details teilen wir rechtzeitig mit.