Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel ihr Plädoyers beendet. Nur in einem Bruchteil der Taten hat sie Zweifel an seiner Schuld. Eine Sicherheitsverwahrung fordert sie allerdings nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel ihr Plädoyers beendet. Nur in einem Bruchteil der Taten hat sie Zweifel an seiner Schuld. Eine Sicherheitsverwahrung fordert sie allerdings nicht.